Optionsscheine handeln

In unserem “Thema Optionsscheine” wollen wir dieses Finanzprodukt näher unter die Lupe nehmen. Optionsscheine natürlich deshalb, weil sie – sowie auch binäre Optionen – zu den spekulativsten Analgeformen zählen. Einen wesentlichen Unterschied gibt es aber natürlich schon: Binäre Optionen sind um einiges leichter zu verstehen und auch für Tradinganfänger geeignet, wohingegen man im Umgang mit Optionsscheinen Dinge wie Aufpreis, Hebel, innerer Wert und Basispreis nicht außer acht lassen sollte. Wenn Sie mehr über die neuen einfachen Optionen erfahren wollen, dann erfahren Sie hier alles über den Handel mit binären Optionen.

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Optionsscheine sind sehr risikobehaftete Wertpapiere. Bei einem Optionsschein handelt es sich um eine sogenannte verbriefte Option, die ein genau definiertes Recht beinhaltet. Diese Rechte können je nach emittiertem Optionsschein unterschiedlich aussehen, sprich jeder Optionsschein ist unterschiedlich ausgestattet.

So kann ein Optionsschein zum Beispiel so ausgestattet sein, dass er das Recht verbrieft, in einem festgelegten Optionszeitraum, ein spezifisches Wertpapier wie beispielsweise eine Aktie zu einem angegebenen Preis zu erwerben. Die Ausstattung kann aber auch ganz anders sein, somit können nicht alle Optionsscheine pauschalisiert werden, sondern es muss sich immer genau ansehen werden, welche Ausstattung sie haben. Das Wertpapier, auf den Bezug genommen wird, muss nicht immer eine Aktie sein, es gibt auch Optionsscheine, die auf Devisen und Metalle zielen. Gerade Optionsscheine, die auf Währungen zielen, beinhalten aber ein ganz besonderes Risiko, denn neben den eigentlichen Risiken eines Optionsscheins, gilt es auch noch das Währungsrisiko zu berücksichtigen.

Fakten zum Handel mit Optionsscheinen

Die Optionsscheine werden in der heutigen Zeit überwiegend von Finanzinstituten und Banken ausgegeben. Zu den bekanntesten deutschen Emissionsinstituten gehören die Deutsche Bank und die Commerzbank. Früher war die Sachlage etwas anders, denn es wurden Optionsanleihen ausgegeben, sprich der Emittent der Optionsanleihe ist auch der Emittent der Aktie, in die, bei der Option gewandelt wird. Dies geschah meist in Verbindung mit einer Kapitalerhöhung und auch der Optionszeitraum war mit bis zu 10 Jahren recht lang.

Optionsscheine werden genauso gehandelt wie Aktien und werden somit an der Börse notiert. Die entsprechende Order kann bei allen Banken aufgegeben werden. Die Banken sind zu sehr ausführlichen Risikoaufklärungen verpflichtet, daher lassen nicht alle Banken eine direkte Order am heimischen PC zu. Optionsscheine sind auch in kleinen Stückelungen handelbar und eignen sich daher auch gut für den Retail Markt.

Neben dem normalen börslichen Handel existiert auch noch der Zweithandel direkt mit dem Emissionshaus. So hat der Kunde die Wahl, ob er direkt an einer Börse handeln möchte, oder ob er seine Käufe und Verkäufe lieber direkt beim Emissionshaus vornehmen will. Damit der Handel auch ordnungsgemäß ablaufen kann, verfügt jeder Optionsschein über eine Wertpapierkennnummer.

Jeder Optionsschein hat einen bestimmten Kurs, der von dem emittierenden Bankhaus, dem sogenannten „Market Maker“ festgelegt wird. Der Kurs orientiert sich stark am Verhalten des Wertpapiers oder des Indexes, auf den der Optionsschein Bezug nimmt. Die Kurse werden täglich im Internet veröffentlicht, sodass der Anleger schnell und einfach auf dem neusten Stand ist. Einige Optionsscheine finden auch den Weg in die Tageszeitung. Es werden allerdings einige Tausend Optionsscheine gehandelt, somit hat man in der Tageszeitung nur einen kleinen Ausschnitt des Marktes.

Ein Tipp am Ende

Bevor man einen Optionsschein kauft, sollte man sich die Ausstattung des Optionsscheins ganz genau ansehen. Insbesondere das Wertpapier auf den die Option zielt, sollte genau betrachten werden, denn dieses ist ausschlaggebend, ob mit seinem Optionsschein einen Gewinn erzielt werden kann, oder einen Verlust realisiert wird. Je nachdem, wie weit der Kurs des Wertpapiers von dem Bezugspreis differiert, kann der Optionsschein zu Totalverlust werden. Aus steuerlicher Sicht macht ein Verkauf mit Verlust je nach Anleger mehr Sinn, als den Optionsschein verfallen zu lassen. Sollte der Anleger seinen Freistellungsbereich bereits ausgeschöpft haben, kann er mit der Verlustbescheinigung die Steuern für seine Erträge minimieren.